Was ist die Frankfurter Tabelle?

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Die nachfolgend dargestellte sogenannte Frankfurter Tabelle wird vom Frankfurter Landgericht angewendet zur Berechnung von Reisepreisminderungen. Da die Tabelle nicht für die Gerichte verbindlich ist, wird sie auch nicht durch alle Gerichte verwendet. Trotzdem kann die Tabelle als Richtschnur angesehen werden.

Welche Minderungen ergeben sich bei Mängeln in der Unterkunft (Gruppe I)?

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Abweichung von dem gebuchten Objekt

10-25

je nach Entfernung

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5-15

 

Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Etage)

5-10

 

Abweichende Art der Zimmer

 

 

DZ statt EZ

 

 

20

 

Dreibettzimmer statt EZ

 

 

25

 

Dreibettzimmer statt DZ

 

 

20-25

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden

Vierbettzimmer statt DZ

 

 

20-30

Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammen gelegt werden

Mängel in der Ausstattung des Zimmers

 

 

zu kleine Fläche

 

 

5-10

 

fehlender Balkon

 

 

5-10

bei Zusage/je nach Jahreszeit

fehlender Meerblick

 

 

5-10

bei Zusage

fehlendes (eigenes) Bad/WC

 

 

15-25

bei Buchung

fehlendes (eigenes) WC

 

 

15

 

fehlende (eigene) Dusche

 

 

10

bei Buchung

fehlende Klimaanlage

 

 

10-20

bei Zusage

fehlendes Radio/TV

 

 

5

bei Zusage

zu geringes Mobiliar

 

 

5-15

 

Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)

 

 

10-50

 

Ungeziefer

 

 

10-50

 

Ausfall von Versorgungseinrichtungen

 

 

Toilette

 

 

15

 

Bad/Warmwasserboiler

 

 

15

 

Stromausfall/Gasausfall

 

 

10-20

 

Wasser

 

 

10

 

Klimaanlage

 

 

10-20

je nach Jahreszeit

Fahrstuhl

 

 

5-10

je nach Etage

Service

 

 

vollkommener Ausfall

 

 

25

 

schlechte Reinigung

 

 

10-20

 

ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug, Handtücher)

 

 

5-10

 

Beeinträchtigungen

 

 

Lärm am Tage

 

 

5-25

 

Lärm in der Nacht

 

 

10-40

 

Gerüche

 

 

5-15

 

Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massage)

20-40

je nach Art der Projektzusage(z. B. "Kururlaub")

Welche Minderungen ergeben sich Mängeln in der Verpflegung (Gruppe II)?

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Vollkommener Ausfall

50

 

Inhaltliche Mängel

 

 

Eintöniger Speisezettel

 

 

5

 

Nicht genügend warme Speisen

 

 

10

 

Verdorbene (ungenießbare) Speisen

 

 

20-30

 

Service

 

 

Selbstbedienung (statt Kellner)

 

 

10-15

 

Lange Wartezeiten

 

 

5-15

 

Essen in Schichten

 

 

10

 

Verschmutzte Tische

 

 

5-10

 

Verschmutztes Geschirr, Besteck

 

 

10-15

 

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

bei Zusage

Welche Minderungen ergeben sich Mängeln im Transport (Gruppe III)?

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

5

des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

Ausstattungsmängel

 

 

Niedrigere Klasse

 

 

10-15

 

Erhebliche Abweichung vom normalen Standard

 

 

5-10

 

Service

 

 

Verpflegung

 

 

5

 

Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)

 

 

5

 

Auswechslung des Transportmittels

 

der auf die Transportverzöge-
rung entfallende anteilige Reisepreis

Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel

 

Kosten des Ersatztransport-
mittels

Welche Minderungen ergeben sich bei sonstigen Mängeln (Gruppe IV)?  

Leistung/Mangel

Prozent

Anmerkung

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool

10-20

bei Zusage

Fehlendes Hallenbad

 

bei Zusage - soweit

bei vorhandenem Swimmingpool

 

 

10

nach Jahreszeit

bei nicht vorhandenem Swimmingpool

 

 

20

benutzbar

Fehlende Sauna

5

bei Zusage

Fehlender Tennisplatz

5-10

bei Zusage

Fehlendes Mini-Golf

3-5

bei Zusage

Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule

5-10

bei Zusage

Fehlende Möglichkeit zum Reiten

5-10

bei Zusage

Fehlende Kinderbetreuung

5-10

bei Zusage

Unmöglichkeit des Badens im Meer

10-20

je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit

Verschmutzter Strand

10-20

bei Zusage

Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

je nach Ersatzmöglichkeit

Fehlende Snack- oder Strandbar

0- 5

bei Zusage

Fehlendes Restaurant oder Supermarkt

10-20

bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit

bei Hotelverpflegung

 

 

0-5

 

bei Selbstverpflegung

 

 

10-20

 

Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Kino, Animateure)

5-15

bei Zusage

Fehlende Boutique oder Ladenstraße

0- 5

je nach Ausweichmöglichkeit

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20-30

des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges

Fehlende Reiseleitung

 

 

bloße Organisation

 

 

0-5

 

bei Besichtigungsreisen

 

 

10-20

 

bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung

 

 

20-30

bei Zusage

Zeitverlust durch notwendigen Umzug

 

anteiliger Reisepreis für

im gleichen Hotel

 

 

1/2 Tag

 

in anderes Hotel

 

 

1 Tag